Sämtliche Anlieferteile müssen schadstoffentfrachtet sein, das heißt frei von Flüssigkeiten wie Motor-, Getriebe-, Hydraulikölen, Treibstoffen und sonstigen Verunreinigungen.
Materialien, die nicht nach dem Abfallwirtschaftsgesetz gefährlich einzustufen sind, werden ausnahmslos nur nach Absprache mit unserer Betriebsleitung übernommen.